Reiserücktrittversicherung

Gründe für eine Reiserücktrittversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist vor allem für lange im Voraus geplante Reisen sinnvoll. Müssen Sie von einer Reise zurücktreten fallen je nach Zeitpunkt Stornokosten an. Gerade bei lange im Voraus geplanten Reisen bestehen bis zum Reisebeginn viele Unwägbarkeiten. Darum ist es sehr wichtig, dass Sie sich in diesem Fall absichern. Die Reiserücktrittversicherung der ERGO deckt z.B. unerwartete schwere Krankheit, Verletzungen und Unfall, einen Todesfall in der Familie oder eine unerwartete Kündigungen durch den Arbeitgeber ab.

Auch wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (mind. zwei Stunden) Ihren Flieger verpassen, ersetzt die Reiserücktrittversicherung die entstandenen Mehrkosten der verspäteten Hin- oder Rückreise, und zwar bis zu 500 Euro pro Person. Mitreisende versicherte Personen sowie Angehörige zu Hause sind im Reiseschutz der ERGO mit eingeschlossen.

In der ERGO Reiseversicherung ist eine Reiseabbruchversicherung bereits inklusive.  Die ERGO erstattet Ihnen die zusätzlichen Rückreisekosten sowie die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Wenn Ihre Reisebegleitung erkrankt und die Reise deshalb nicht planmäßig beendet werden kann, übernimmt die ERGO die Ihnen entstandenen Mehrkosten für die Unterkunft. Bei jeder außerplanmäßigen Rückreise wegen eines Notfalls ist Ihnen die ERGO bei Umbuchungen behilflich.

Die ERGO-Familienversicherung gilt für alle Reisen, egal ob Urlaub, Wochenendausflug oder Tagestrip. Sogar wenn Familienmitglieder unabhängig voneinander verreisen, ist jede Person auch einzeln versichert. Im RundumSorglos-Schutz werden im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls Stornokosten, Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen erstattet. Ebenso inkludiert sind die Erstattung der Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen, der Krankenrücktransport nach Hause und die Kostenübernahme für die Rückholung von Kindern.

Wer gilt als Angehöriger in der ERGO Reiserücktrittversicherung?


Als Angehörige gelten:

  • Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in einer
    eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
  • Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder;
    Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern;
    Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen;
    Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.

Reiserücktrittversicherung inkl. Gratis App

Bei Abschluss einer ERGO Jahresversicherung erhalten Sie kostenlos die ERGO travel and care App. Ihr mobiler Begleiter, wenn es um Sicherheit auf Reisen geht: Neben interessanten Informationen zu den bereisten Ländern, bietet die  App eine Alert-Funktion. Sie erhalten umgehend wichtige Warnhinweise, wenn in Ihrer Nähe etwas passiert.

Die wichtigsten Funktionen der ERGO Reiseversicherung und car App auf einen Blick:

  • 24/7 Ereignis-Feed: Aktuelle Warnungen und Geschehnisse weltweit direkt aufs Smartphone.
  • Länderinformationen: Wissenswertes über das zu besuchende Land.
  • In Ihrer Nähe: Krankenhäuser, Apotheken, Botschaften, Restaurants und Sehenswürdigkeiten. Inklusive Kontaktdaten und Anfahrtswege.
  • Notfall: Lokale Notrufnummern (Polizei, Feuerwehr, usw.) per Klick.
  • Online-Schadenmeldung mit der „2-Werktage-Bearbeitungsgarantie“ in der Reisekranken-Versicherung
  • Medikamenten-Suche: Wie heißt Ihr Medikament im Ausland?

ERGO Reiseversicherung online abschließen

Auf dem Informationsblatt finden Sie alle wichtigen Infos zur Reiserücktrittversicherung. Der Link führt Sie direkt auf die Seite zur Buchung.